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letzte Änderung dieser Seite: Samstag, 29. Oktober 2005

PGR-Wahl am 5./6. November 2005

Fragen zur Pfarrgemeinderats-Wahl

1.)       Wann und wo ist die Wahl?

Die Wahl ist am Wochenende des 5./6. November 2005 und zwar:
     Samstag, 5. November   von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr       und
     Sonntag, 6. November    von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr.
Die Wahl findet im Pfarrbüro statt.

2.)       Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer
     * der katholischen Kirche angehört,
     * am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und
     * in unserer Pfarrgemeinde seinen Hauptwohnsitz hat.
Wer nicht in unserer Pfarrgemeinde wohnt, aber aktiv an unserem Gemeindeleben teilnimmt und hier wählen will, kann sich in die hiesige Wählerliste eintragen lassen. Er muss dann aber aus der Wählerliste seiner Wohnsitzgemeinde gestrichen werden, denn die Ausübung des Wahlrechts in mehreren Pfarreien ist nicht zulässig.

3.)       Wer kann gewählt werden?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten (siehe unter Punkt 2.)).

4.)       Wer stellt die Kandidaten auf?

Der Wahlausschuss, das ist das für die Vorbereitung der Wahl zuständige Gremium, hat die Aufgabe, geeignete Kandidaten zu finden. Außerdem können dem Wahlausschuss weitere Kandida­ten vorgeschlagen werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 12 Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Der Vorgeschlagene muss eine Erklärung unterschreiben, dass er im Falle seiner Wahl das Amt annimmt.

5.)       Wie kann man sich über die vorgeschlagenen Kandidaten informieren?

Die vom Wahlausschuss aufgestellte Kandidatenliste hängt im Schaukasten an der Kirche und im Vorraum der Kirche aus. Dort wird auch die endgültige Kandidatenliste ausgehängt. Außerdem wird die Kandidatenliste hier im Internetprogramm der Pfarrgemeinde veröffentlicht

6.)       Wer ist für die Durchführung der Wahl zuständig?

Zur Durchführung der Wahl wird vom Wahlausschuss ein Wahlvorstand bestellt. Dem Wahlvorstand dürfen keine Kandidaten für den Pfarrgemeinderat (PGR) angehören; er muss unabhängig sein und die Wahlhandlung überwachen. Nach Abschluss der Wahl stellt er das vorläufige Wahlergebnis fest.

7.)       Wie wird gewählt?

Es wird in einem öffentlichen Wahlraum geheim gewählt.

8.)       Wie viele Mitglieder sind zu wählen?

Das hängt von der Größe der Pfarrgemeinde ab. Da wir bei dieser Wahl erstmals einen gemeinsamen PGR mit unserer Nachbargemeinde St. Dionysius, Mündelheim, wählen, sind insgesamt 12 Mitglieder zu wählen, und zwar 6 in unserer Gemeinde und 6 in St. Dionysius.

9.)       Kann man auch Kandidaten aus St. Dionysius wählen?

Nein. Wahlberechtigte in Herz Jesu, Serm, können nur Kandidaten unserer Herz-Jesu-Gemeinde wählen.

10.)   Wie viele Namen dürfen auf dem Stimmzettel angekreuzt werden?

In unserer Pfarrgemeinde dürfen maximal 6 Kandidaten angekreuzt werden, aber natürlich auch weniger.

11.)   Wann ist ein Stimmzettel ungültig?

Er ist ungültig, wenn
     Ÿ er unterschrieben, besonders kenntlich gemacht oder mit
       Zusätzen versehen ist;
     Ÿ sein Umschlag kenntlich gemacht worden ist;
     Ÿ kein Kandidat ausreichend bezeichnet ist;
     Ÿ mehr als 6 Namen angekreuzt worden sind;
     Ÿ mehrere Stimmzettel in einem Umschlag enthalten sind.

12.)   Ist auch Briefwahl möglich?

Briefwahl ist möglich, wenn Wähler aus wichtigem Grund verhindert sind, zur Wahl zu kommen.

13.)   Was muss man in einem solchen Fall tun?

Man muss beim Wahlvorstand (d.h. im Pfarrbüro) einen Briefwahlschein beantragen. Einzelheiten dazu werden zusammen mit der Einladung zur Wahl bekannt gegeben. Mit ihr beginnt die Antragsfrist. Die Antragsfrist endet am 1. November 2005.

14.)   Wie wird festgestellt, wer gewählt ist?

Die 6 Kandidaten mit den meisten Stimmen sind zu PGR-Mitgliedern gewählt. Alle übrigen Kandidaten sind in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen zu Ersatzmitgliedern gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

15.)   Wann wird das Wahlergebnis bekannt gegeben?

Das Wahlergebnis wird am auf den Wahltag folgenden Sonntag in den Gottesdiensten (auch in der Vorabendmesse) verkündet und durch Aushang im Schaukasten an der Kirche veröffentlicht.

16.)   Ist das Ergebnis anfechtbar?

Binnen 1 Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses kann die Gültigkeit der Wahl beim Wahlausschuss schriftlich unter Angabe der Gründe angefochten werden. Etwaige Einsprüche wer­den mit einer Stellungnahme des Wahlausschusses unverzüglich der bischöflichen Schiedsstelle zur Entscheidung vorgelegt.

17.)   Wer gehört außer den gewählten Kandidaten noch dem Pfarrgemeinderat an?

Außer den 12 zu wählenden Mitgliedern gehören dem gemein­samen Pfarrgemeinderat (PGR) in unseren Pfarrgemeinde noch folgende Mitglieder an:
     Ÿ der Pfarrer,
     Ÿ die Gemeindereferentin und
     Ÿ die gewählten Vertreterinnen oder gewählten Vertreter der                     beiden Kirchenvorstände.
Der PGR hat darüber hinaus noch die Möglichkeit zwei weitere Mitglieder in den PGR zu berufen.

18.)   Für welchen Zeitraum wird der neue PGR gewählt?

Er wird für 4 Jahre gewählt, also bis zum Herbst 2009 im Amt sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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