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letzte Änderung dieser Seite: Samstag, 29. Oktober 2005 PGR-Wahl am 5./6. November 2005 Fragen zur Pfarrgemeinderats-Wahl 1.) Wann und wo ist die Wahl?Die
Wahl ist am Wochenende des 5./6. November 2005 und zwar: 2.) Wer darf wählen?Wahlberechtigt
ist, wer 3.) Wer kann gewählt werden?Wählbar sind alle Wahlberechtigten (siehe unter Punkt 2.)). 4.) Wer stellt die Kandidaten auf?Der Wahlausschuss, das ist das für die Vorbereitung der Wahl zuständige Gremium, hat die Aufgabe, geeignete Kandidaten zu finden. Außerdem können dem Wahlausschuss weitere Kandidaten vorgeschlagen werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 12 Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Der Vorgeschlagene muss eine Erklärung unterschreiben, dass er im Falle seiner Wahl das Amt annimmt. 5.) Wie kann man sich über die vorgeschlagenen Kandidaten informieren?Die vom Wahlausschuss aufgestellte Kandidatenliste hängt im Schaukasten an der Kirche und im Vorraum der Kirche aus. Dort wird auch die endgültige Kandidatenliste ausgehängt. Außerdem wird die Kandidatenliste hier im Internetprogramm der Pfarrgemeinde veröffentlicht 6.)
Wer ist für die Durchführung der Wahl zuständig?
Zur Durchführung der Wahl wird vom Wahlausschuss ein Wahlvorstand bestellt. Dem Wahlvorstand dürfen keine Kandidaten für den Pfarrgemeinderat (PGR) angehören; er muss unabhängig sein und die Wahlhandlung überwachen. Nach Abschluss der Wahl stellt er das vorläufige Wahlergebnis fest. 7.) Wie wird gewählt?Es wird in einem öffentlichen Wahlraum geheim gewählt. 8.) Wie viele Mitglieder sind zu wählen?Das hängt von der Größe der Pfarrgemeinde ab. Da wir bei dieser Wahl erstmals einen gemeinsamen PGR mit unserer Nachbargemeinde St. Dionysius, Mündelheim, wählen, sind insgesamt 12 Mitglieder zu wählen, und zwar 6 in unserer Gemeinde und 6 in St. Dionysius. 9.) Kann man auch Kandidaten aus St. Dionysius wählen?Nein. Wahlberechtigte in Herz Jesu, Serm, können nur Kandidaten unserer Herz-Jesu-Gemeinde wählen. 10.) Wie viele Namen dürfen auf dem Stimmzettel angekreuzt werden?In unserer Pfarrgemeinde dürfen maximal 6 Kandidaten angekreuzt werden, aber natürlich auch weniger. 11.) Wann ist ein Stimmzettel ungültig?Er
ist ungültig, wenn 12.) Ist auch Briefwahl möglich?Briefwahl ist möglich, wenn Wähler aus wichtigem Grund verhindert sind, zur Wahl zu kommen. 13.) Was muss man in einem solchen Fall tun?Man muss beim Wahlvorstand (d.h. im Pfarrbüro) einen Briefwahlschein beantragen. Einzelheiten dazu werden zusammen mit der Einladung zur Wahl bekannt gegeben. Mit ihr beginnt die Antragsfrist. Die Antragsfrist endet am 1. November 2005. 14.) Wie wird festgestellt, wer gewählt ist?Die 6 Kandidaten mit den meisten Stimmen sind zu PGR-Mitgliedern gewählt. Alle übrigen Kandidaten sind in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen zu Ersatzmitgliedern gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 15.) Wann wird das Wahlergebnis bekannt gegeben?Das Wahlergebnis wird am auf den Wahltag folgenden Sonntag in den Gottesdiensten (auch in der Vorabendmesse) verkündet und durch Aushang im Schaukasten an der Kirche veröffentlicht. 16.) Ist das Ergebnis anfechtbar?Binnen 1 Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses kann die Gültigkeit der Wahl beim Wahlausschuss schriftlich unter Angabe der Gründe angefochten werden. Etwaige Einsprüche werden mit einer Stellungnahme des Wahlausschusses unverzüglich der bischöflichen Schiedsstelle zur Entscheidung vorgelegt. 17.) Wer gehört außer den gewählten Kandidaten noch dem Pfarrgemeinderat an?Außer
den 12 zu wählenden Mitgliedern gehören dem gemeinsamen Pfarrgemeinderat (PGR)
in unseren Pfarrgemeinde noch folgende Mitglieder an: 18.) Für welchen Zeitraum wird der neue PGR gewählt?Er wird für 4 Jahre gewählt, also bis zum Herbst 2009 im Amt sein.
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